die Anforderungen an Lehrer sind immens, die damit verbundenen Risiken sind es ebenfalls. Im Rahmen einer Lehrerhaftpflicht sollte der Verlust von Dienstschlüsseln, Schulausflüge, Experimentalunterricht als auch der Nachhilfeunterricht mitversichert werden. Darüber hinaus zeigen die Tests, dass auch eine Leistungs-Update-Garantie und eine Mitversicherung bei einem Auslandsaufenthalt inmitten der Haftpflichtversicherung für Lehrer sinnvoll ist. Die aktuellen Vergleiche der Ökotest, Stiftung Warentest und Service Value stellen wir Ihnen genauer vor. Haftpflichtversicherung für Lehrer
Diensthaftpflicht Schlüsselverlust mit vergleichsweise hoher Deckung Haftpflichtversicherung für Lehrer
Im Rahmen der Diensthaftpflichtversicherung ist die Absicherung im Rahmen eines Schlüsselverlustes essentiell. So sollte das Abhandenkommen von Dienstschlüsseln mit einer Versicherungssumme von mindestens 100.000 Euro versichert werden. Die Vergleiche zeigen, dass etliche Anbieter wie auch die Debeka eine solche Mindesdeckung anzubieten haben. Wer im öffentlichen Dienst angestellt ist, der kann obendrein noch eine Amtshaftpflichtversicherung, eine Privathaftpflichtversicherung für Angehörige des öffentlichen Dienstes und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen.
Private Haftpflichtversicherung Zweitwohnsitz – was mitversichert ist
Es handelt sich um eine alphabetische Reihenfolge der Haftpflichtversicherungen für Lehrer. Bei der . Versicherung erhalten Lehrkräfte die höchste Deckungssumme im Vergleichs-Rating. Mit fünf Millionen Euro ist die Versicherungssumme nicht zu hoch angesetzt.
Ökotest hat die beste Haftpflicht ermittelt 2016
Neben der Stiftung Warentest bildet die Zeitschrift Ökotest eine wichtige Instanz auf dem Gebiet des Vergleichens. So können die Policen Haftpflichtkasse Darmstadt PHV Einfach Besser Plus,
Haftpflichtkasse Darmstadt PHV Einfach Komplett, Hannoversche Direkt Klassik-Garant Exklusiv mit Best-Leistungs-Garantie, Swiss Life Partner Prima Plus mit Sorglospaket, VHV Klassik-Garant Exklusiv mit Best-Leistungs-Garantie, ConceptIF – CIF:PRO complete best advice, Degenia – Optimum T15 und Janitos Versicherung – Best Selection empfohlen werden.
Welche Tätigkeiten mitversichert werden sollten
Im Folgenden werden die wesentlichen Aufgabenbereiche eines Lehrers vorgestellt:
- Beraten Lehrerin/Der Lehrer informiert auf Elternabenden
berät Schülerinnen und Schüler sowie gegebenenfalls
berät Schülerinnen und Schüler in schwierigen
legt unter Berücksichtung behördlicher Vorgaben sowie des allgemein- und fachdidaktischen Kenntnisstandes die Kriterien der Leistungsbewertung zusammen mit Fachund
legt die Systematik, die Kriterien und die Terminplanung der Leistungsbeurteilung fest
arbeitet bei der Planung, Durchführung und Evaluation von Unterricht und Leistungsbeurteilungen
leistet im Rahmen der definierten und vereinbarten Aufgaben einen angemessenen Beitrag zur Schulentwicklung.
Allgemeine Aufgabenbeschreibung
Lehrerinnen und Lehrer vermitteln allen Schülerinnen und Schülern identitätsstiftende
Chancengerechtigkeit, Bewusstsein für demokratische Werte und für
organisiert, gestaltet und moderiert die Lernsituationen
reflektiert unter Beteiligung der Schülerinnen
diagnostiziert Lernvoraussetzungen
Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV)
Kommunikationsregeln im Umgang mit Schülerinnen
Zeitrahmen und Form der Ansprechbarkeit
Konflikte, Hofaufsicht, Empathie und Motivation
Bereitschaft/Fähigkeit zu Innovation und Flexibilität, das heißt
Impulse für die Schulentwicklung aufnehmen
Zeitressourcen erfüllen, Teilnahme an an Klassenausflügen
Der Verstoß gegen die Aufsichtspflicht sollte unbedingt mitversichert werden.
Berufshaftpflicht bei Aufsichtspflichtverletzung
Die Aufsichtspflicht ist ein elementarer Teil der Tätigkeit des Lehrers. Dabei sollte die Haftpflichtversicherung vor allem hier eine Haftung anbieten. Räumlich gesehen besteht die Pflicht vor allem in den Bereichen der schulischen Anlagen, Orte der Schulveranstaltungen und die Wege zwischen verschiedenen schulischen Veranstaltungsorten. Mit Blick auf die Zeit wird die Aufsichtspflicht im Unterricht einschließlich Arbeitsgemeinschaften, den Pausen vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende, der Aufsicht an der Schulbushaltestelle, bei Schulfahrten und den sonstigen schulischen Veranstaltungen (Schwimmbad).