Haftpflichtversicherung 18 Jahre
Ob die Haftpflichtversicherung der Eltern für die Schäden aufkommt, die ihr Kind verursacht hat, hängt vor allen Dingen von dem Alter des Kindes ab. Nach aktueller Gesetzeslage sind Kinder vor dem 7. Geburtstag deliktunfähig und können demzufolge nicht für den entstandenen Schaden haften. Im Straßenverkehr sind Kinder sogar bis 10 Jahren von jeglicher Haftung befreit, insofern es sich um keinen ruhenden Verkehr handelt. Kinder sind in der Regel in der elterlichen Haftpflichtversicherung mitversichert, bis sie 18 Jahre sind. Befinden sie sich in einer Ausbildung oder einem Studium können Sie aber auch noch darüber hinaus bei den Eltern mitversichert sein. Haftpflichtversicherung … Haftpflichtversicherung 18 Jahre weiterlesen
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